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Krankenfahrten

Ambulante Behandlungen
Ambulante Operationen/Tagesklinik
Strahlen-/Chemotherapie
Fahrten zu stationären Behandlungen

Damit Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus so bequem und problemlos wie möglich verläuft, beachten Sie bitte grundsätzlich folgendes:
Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art und zeigen Sie diese bei jeder Taxifahrt dem Fahrer. Sollten Sie entschieden haben, immer mit Funktaxen zu fahren, die unserer Zentrale angeschlossen sind, so reicht es, wenn Sie diese Genehmigung bei uns in Kopie abgeben.
Ausnahme: Verfügen Sie über eine sogenannte Befreiungskarte, die in der Regel ein Jahr lang gültig ist, so müssen sie diese immer dem Fahrer zeigen.
Da wir davon ausgehen müssen, dass es von Seiten des Gesetzgebers immer wieder zu Änderungen im Bereich der "Gesundheitsreform" kommt, können wir für die folgenden Beispiele keine Gewährleistung auf Aktualität und Richtigkeit geben.


1. Beispiel: Ambulante Behandlungen

Für diese benötigen Sie einen sogenannten "Autoschein". Das ist eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass Sie aus Krankheitsgründen mit dem Taxi fahren müssen. Der Taxi-Fahrer/Unternehmer schickt dann diesen Autoschein zusammen mit der Taxen-Rechnung an Ihre Krankenkasse.




2. Beispiel: Ambulante Operationen/Tagesklinik

(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
Haben Sie die Abrechnung mit unserer Funk-Zentrale vereinbart,
müssen Sie im Taxi nicht bar bezahlen.
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.




3. Beispiel: Strahlen-/Chemotherapie

Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden.
oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer
jährlichen Belastungsgrenze).




4. Beispiel: Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Ärztliche Verordnung erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer
jährlichen Belastungsgrenze)





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